Das sogenannte „Pickerl“ bzw. die § 57a Überprüfung muss in Österreich in regelmäßigen Abständen erneuert werden. Diese Begutachtung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
Die Begutachtungsplakette („Pickerl“) für Kfz in Österreich wird bei der Erstzulassung und nach einer eingehenden technischen Überprüfung ausgegeben. Die Kontrolle Ihres Fahrzeugs ist nach §57a des Kraftfahrgesetzes geregelt. Für PKW gilt in Österreich die 3-2-1 Regelung. So ist die erste Begutachtung 3 Jahre nach Erstanmeldung, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren und ab dann jährlich vorgeschrieben.
Es gibt eine 6-monatige Toleranzfrist für das Pickerl. Diese beginnt einen Monat vor der Erstzulassung und endet vier Monate danach.
Was wird überprüft?
- Identifizierung des Fahrzeuges
- Bremsanlage
- Lenkung
- Sicht
- Leuchten, Reflektoren und elektronische Anlagen
- Achsen, Räder, Reifen und Aufhängungen
- Fahrgestell und daran befestigte Teile
- Sonstige Ausstattungen soweit vorgeschrieben
- Umweltbelastung
Welche Fahrzeuge können bei uns begutachtet werden?
- PKW bis 3,5t
- LKW bis 3,5t
- Anhänger (mit bis zu zwei Achsen) bis 3,5t
- Wohnmobile & Wohnwagen bis 3,5t